Elternbrief März 2020

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zu Beginn des zweiten Halbjahres gibt es einige Informationen, die ich an Sie weitergeben möchte.

Masernschutzgesetz 

Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Als Schulleitung bin ich verpflichtet eine Prüfung des Masern-Impfschutzes, der Masern-Immunität oder der Kontraindikation vor der Aufnahme in die Schule durchzuführen.

Bitte weisen Sie mir nach, dass bei Ihrem Kind der Masernschutz gemäß dem Masernschutzgesetz vorliegt.

Sie haben drei Möglichkeiten den Masernschutz nachzuweisen:

  1. durch den Impfausweis, in dem zwei Masern-Impfungen eingetragen sind (eine Kopie des Impfausweises ist nicht ausreichend);
  2. durch ein ärztliches Zeugnis über einen altersgerechten Impfschutz oder eine durch Labornachweis bestätigte bestehende Masern-Immunität oder eine Befreiung von der Masern-Impfung wegen einer Kontraindikation. Bei einer vorübergehenden Kontraindikation ist die Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, mit anzugeben.
  3. durch die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis dort bereits vorgelegt wurde.

Bitte legen Sie mir bis zum 26.6.2020 einen der o.g. Nachweise vor, damit ich meiner Verpflichtung zur Prüfung der Unterlagen nachkommen kann. Sollten Sie mir keine Unterlagen vorlegen, bin ich verpflichtet das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld darüber zu informieren.

Corona-Virus 

Die Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen Kontakt miteinander haben. Daher möchte ich Ihnen Informationen zu schulischen Maßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus geben. Zur Verringerung der Ansteckungsgefahr sollten wir alle unseren Beitrag leisten:

  • Auf das Händeschütteln sollte verzichtet werden.
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife für mindestens 15-20 Sekunden
  • Vermeidung von Berührungen von Auge, Mund oder Nase durch die eigenen Hände
  • Vermeiden von Anhusten und Anniesen
  • Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und in den Ärmel husten oder niesen
  • Wer krank ist gehört ins Bett und sollte nicht zur Schule gehen
  • Viel lüften (3 bis 4-mal täglich Stoßlüften von 5 – 10 Minuten)

Dies versuchen wir mit unseren Schülern umzusetzen. Bitte achten Sie auch zu Hause auf das richtige Verhalten beim Niesen und Husten und halten sie ihre Kinder regelmäßig zum Händewaschen an. Wir werden dafür Sorge tragen, dass in den Klassenräumen und auf den Toiletten genügend Seife und Handtuchpapier bereitstehen.

Ich möchte Sie bitten, bei Verdacht auf eine Infektionskrankheit Kontakt mit einem Arzt aufzunehmen und uns bei einem entsprechenden Befund umgehend zu informieren.

Im Falle von bestätigten Fällen werden wir sofort das Gesundheitsamt informieren und die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Das könnte dann dazu führen, dass die Schule geschlossen werden muss.

Folgender Link kann Ihnen zur weiteren Information dienen: www.Infektionsschutz.de

 

Lehrerfortbildungen

Am 31.3.2020 und 21.4.2020 finden Lehrerfortbildungen statt. An diesen Tagen hat Ihr Kind schulfrei. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eventuell benötigte Betreuung.

Schulberatungstag 

In diesem Schulhalbjahr führen wir statt eines Elternsprechtages einen Schulberatungstag durch. Dieser findet in diesem Halbjahr am 28. April 2020 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Jede Schülerin/ jeder Schüler muss an diesem Tag zu einem Beratungstermin bei seiner Klassenlehrerin/ seinem Klassenlehrer erscheinen, gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten. Ein Einladungsschreiben folgt noch.

Mit freundlichen Grüßen
Pia Koch
Konrektorin der Kreuzschule