„Man erreicht mehr mit einem freundlichen Blick und mit einem guten Wort der Ermunterung, das Vertrauen einflößt, als mit vielen Vorwürfen.“ (Johannes Bosco)
Sprechzeiten:
MO–FR: 9.00 – 13.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Nachmittagstermin)
Telefon:
02541 – 982084 (Büro), 02541 – 3705 (Sekretariat: bitte Nachricht hinterlassen!)
e-mail: sozialarbeit@kreuzschule-coesfeld.de
Warum Sozialarbeit an der Kreuzschule?
Kinder und Jugendliche leben heute in einer sich schnell verändernden Gesellschaft. Ihr Alltag ist oft geprägt durch hohe Leistungsanforderungen, Reizüberflutung, Auflösung traditioneller Lebensformen und geringe berufliche Perspektiven.
Schulsozialarbeit dient als kompensatorische sozialpädagogische Hilfe zum Zwecke der Gewährleistung von Lebenschancen auf dem Wege eines von der Schule nicht zu bewerkstelligenden Ausgleichs sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen. Sie bietet auf Grundlage des Runderlasses des MSW vom 23.01.2008 gezielte Hilfen, Unterstützung und Orientierung für Schüler/innen im Prozess des Erwachsenwerdens an. Sie will die Heranwachsenden allgemein unterstützen, um ihre psychische, soziale und unterrichtliche Situation zu verbessern.
Die einzelnen gewählten Maßnahmen dienen
- der Förderung und Stärkung der Persönlichkeit
- der Förderung von sozialen Kompetenzen
- zur Lösung von persönlichen und sozialen Problemen
- zur Selbst- und Fremdwahrnehmung
- zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit
- der Entwicklung eines Selbstkonzeptes
- der Hilfe im Übergang Schule – Beruf
Schulsozialarbeit ergänzt die Arbeit der Lehrkräfte und verhilft das Schulleben für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zu verbessern. Sie arbeitet nach dem Prinzip der freiwilligen Inanspruchnahme. Diese Sonderstellung ermöglicht Vertraulichkeit und bietet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für große und kleine Sorgen. Als Kooperationspartner und Schnittstelle zwischen den Institutionen Schule, Familie und Gemeinwesen hat Schulsozialarbeit die Aufgabe, über das soziale Netzwerk Verbindungen zu schaffen, Brücken zu bauen und dadurch die Hilfsmöglichkeiten zu verbessern. Aufgrund dieser vielfältigen Anforderungen und Schwierigkeiten kommt es bei einigen Schülerinnen und Schülern zu auffälligem Verhalten (Motivations- und Lernprobleme, Aggressionen gegen Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie gegen die eigene Person, Drogen- und Alkoholprobleme, psychische Störungen, Schulverweigerung etc.). Dies ist der Ansatzpunkt von Schulsozialarbeit.
Arbeitsschwerpunkte
Die Angebote der Schulsozialarbeit richten sich sowohl an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, als auch an Eltern. Dazu gehören
1. Beratung
Schulsozialarbeit bietet sowohl informellen Rat zwischen „Tür und Angel“ als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen an. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind wichtige Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln. Eine Überschneidung und Kooperation mit der Beratungsarbeit der Lehrerkräfte ist gewollt.
von Kindern und Jugendlichen
bei schulischen Fragen und Problemen wie:
- Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern
- Konflikte mit Lehrkräften
- Lernprobleme und Schulschwierigkeiten- Schulabsentismus- bei familiären Fragen und Problemen
bei persönlichen Fragen und Problemen wie:
- Persönlichkeitsentwicklung
- Zukunftsperspektiven
- Soziale Auffälligkeiten
- im Bedarfsfall Unterstützung und Begleitung bei Besuchen von anderen Institutionen
von Eltern
- bei schulischen Fragen und Problemen
- bei familiären Fragen und Problemen
- bei Fragen, die die Erziehung und das Zusammenleben betreffen
- Vermittlungshilfen
von Lehrerinnen und Lehrern
- bei Lern- und Leistungsproblemen der Schülerinnen und Schüler
- bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern
- bei Konflikten mit Schülerinnen und Schülern
- bei der Zusammenarbeit mit den Eltern
Schülern, Lehrern und Eltern stehen die Sozialpädagogen gern mit Rat und Tat zur Seite: Ziel der sozialpädagogischen Arbeit ist es, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu unterstützen, die Kommunikation zwischen den Erziehungsbeteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern) zu fördern und die soziale Kompetenz der Jugendlichen im Umgang mit sich selbst und anderen zu stärken.
Dabei nehmen die Sozialpädagogen besonders die Fähigkeiten/Talente und Bedürfnisse der Jugendlichen, aber auch ihre wachsende Eigenverantwortlichkeit in den Blick.Die Sozialpädagogen unterliegen der Schweigepflicht, d.h. sofern nichts anderes zwischen den Gesprächsteilnehmenden vereinbart ist, werden Gesprächsinformationen, die den persönlichen Lebens- und Intimbereich unterliegen, nicht an Dritte weitergegeben. Von dieser Regel wird allerdings dann abgewichen, wenn eine unmittelbare Gefährdung für sich oder andere erkennbar ist oder die pädagogische Vertrauensperson sich durch ihre Verschwiegenheit selbst strafbar machen würde.
2. Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Sozialtraining in Jahrgang 5 und 6
- Unterrichtseinheiten und Projekttage zu Themen wie Klassengemeinschaft, Gewalt, Sexualität, Drogen
- Klassenfahrten und Unterrichtsgänge
- Projekttage
- Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen und Überwindung von Entwicklungs- und/oder Verhaltensauffälligkeiten
3. Schulbezogene Hilfen
- Unterstützung bei der Hausaufgaben
- Förderangebote für schulmüde Kinder und Jugendliche
- Individualförderung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern
4. Konfliktprävention und -intervention
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Schülerin-nen und Schüler und Lehrkräften oder zwischen Eltern und Lehrkräften
- Sozialtraining
5. Suchtprävention und -intervention
- Unterrichtseinheiten und Projekttage in allen Jahrgansstufen
- Beratung
- Spielangebot in den Pausen
6. Gemeinwesen und Stadtteilarbeit
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern wie dem Jugendamt, öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Ämtern, Polizei, Betrieben …
- Arbeitskreise
7. Teilnahme und Mitwirkung an Schulveranstaltungen wie
- Konferenzen, Gremien, Fortbildungen, Tag der offenen Tür, Sport- und Spielfest, Kennenlerntag für die neuen Schüler/innen, Entlassungs-/Verabschiedungsfeiern